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17.06.2020
Ja. Hier handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Davon können Sie laut Gesetz innert 14 Tagen zurücktreten.
Beachten Sie aber: Sie als Käufer müssen im Streitfall beweisen, dass Sie den Rücktritt fristgerecht erklärt haben. Senden Sie also die Ware eingeschrieben zurück. Bei einer kommentarlosen Retournierung müsste zwar für den Verkäufer klar sein, dass Sie vom Kauf zurückgetreten sind. Klarer ist es aber, wenn Sie künftig einen Begleitbrief mitschicken, falls Sie von einem Kauf zurücktreten wollen.
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