Inhalt
18.06.2020
Nein. Sie haben zwar für die Aufbewahrung Ihrer Jacke etwas bezahlt. Die Disco konnte aber davon ausgehen, dass der unehrliche Finder der Besitzer der Jacke war. Die Disco trifft kein Verschulden. Sie müssen den Verlust daher selbst tragen.
Anders wäre es, wenn der Angestellte der Disco fälschlicherweise jemandem Ihre Jacke mitgegeben hätte, weil er zum Beispiel eine 9 für eine 6 hielt. Dann wäre die Disco haftbar und müsste Ihnen den Zeitwert der Jacke ersetzen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden