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K-Tipp 10/2022
17.05.2022
Ja. Laut Gesetz können Angehörige der Armee verpflichtet werden, «einen bestimmten Grad zu bekleiden und ein Kommando oder eine Funktion zu übernehmen». Ihr Sohn darf also zum Weitermachen gezwungen werden. Rückt Ihr Sohn nicht in die Unteroffiziersschule ein, droht eine Gefängnisstrafe wegen Militärdienstverweigerung.
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Ja, geht!
ich habe damals (1967) das auch erlebt. Ihr Sohn soll Rückenschmerzen haben, nicht genau eruierbar, aber die Rückenschmerzen führten dazu, dass ich von weiterführenden Tricks in der Armee ausgeschlossen wurde, die amtlich grosse Angst waren die ärztlichen Kosten bei Rückenweh! Da ist man gewissermassen „ausser Dienst“Möglichkeit! Viel Glück!