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K-Tipp 19/2020
10.11.2020
Ja. In der aktuellen Ausnahmesituation darf der Vorstand schriftliche oder elektronische Abstimmungen anordnen – auch wenn die Statuten diese Möglichkeit nicht vorsehen und unabhängig von der Anzahl der Vereinsmitglieder. Diese müssen darüber spätestens vier Tage vor der Versammlung informiert werden.
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Keine Versammlung für StWEG
Aufgrund der Vorschriften muss keine Versammlung mit Teilnehmern durchgeführt werden. Es macht aber Sinn, mittels Mitteilung die Mitglieder zu befragen ob allfällige Anträge z.Hd. einer Versammlung vorliegen. Ohne Rückmeldung bis zu einem festgesetzten Termin, kann anschliessend schriftlich über die Jahesrechnung und Budget abgestimmt werden.
Stockwerkeigentums_jahresversammlung
Gilt dies auch für STWEG? Unsere GV wurde vom Verwalter weder abgesagt noch verschoben....