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Ja. Im Schadenfall dürfen sowohl die Versicherung als auch der Versicherte kündigen. Laut Gesetz muss die Kündigung spätestens beim Auszahlen der Entschädigung erfolgen. Viele Gesellschaften geben den Kunden in den Vertragsbedingungen aber etwas länger Zeit. Nach der Kündigung sind Sie noch 14 Tage versichert. Die Versicherung muss die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurückzahlen – ausser nach einer Kündigung durch den Versicherten im ersten Versicherungsjahr.
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