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Ja. Laut Gesetz ist ein Mieter dann von seinen Pflichten gegenüber dem Vermieter befreit, wenn er ihm einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Für Ihren Mieter bedeutet das Folgendes: Er muss einen Nachmieter finden, der bereit ist, in drei Monaten wieder aus der Wohnung auszuziehen, sofern Sie das Mietverhältnis nicht verlängern wollen.
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