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Ja. Sie können bei der Erbteilung durchaus zugunsten Ihrer Mutter auf Ihren Erbanspruch verzichten. Sie müssen dann jedoch damit rechnen, dass Ihre Ergänzungsleistungen gekürzt oder gestrichen werden. Denn Einkünfte und Vermögenswerte, auf die jemand freiwillig verzichtet, werden bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen als Einkommen angerechnet.
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