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17.06.2020
Nein. Ein Umzug allein ist kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung wäre überdies nicht sinnvoll, weil der Hausrat ja erhalten bleibt – er wechselt nur die Adresse. Sie könnten nur dann vor Ablauf des Vertrags kündigen, wenn Sie den Haushalt auflösen würden – etwa wegen Wegzugs ins Ausland.
Tipp: Beim Zügeln sollte man den Wert des Hausrats sowie die Versicherungssumme überprüfen und bei Bedarf anpassen. Das ist jederzeit möglich – auch bei langjährigen Verträgen. Die Summe sollte dem effektiven Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Wer seinen Hausrat unterschätzt, ihn also nicht gemäss dem effektiven Neuwert versichert, muss im Schadenfall mit Leistungskürzungen rechnen. Beispiel: Beträgt die Versicherungssumme nur 80 Prozent des Neuwerts des Hausrats, ersetzt die Versicherung auch bei Teilschäden nur 80 Prozent.
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