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K-Tipp 05/2022
08.03.2022
Letzte Aktualisierung:
09.03.2022
09.03.2022
Nein. Eine Betriebsübernahme berechtigt in der Regel weder den neuen Eigentümer der Firma noch dessen Kunden, Verträge vorzeitig zu kündigen. Bestehende Verträge laufen also unverändert weiter. Denn durch den Verkauf des Fitnessstudios änderte sich an der angebotenen Dienstleistung nichts. Folglich sind Sie nach wie vor an die Laufzeit des Vertrags gebunden.
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