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17.06.2020
Ja. Jeder Stockwerkeigentümer kann einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten, wenn er ihm nicht zugestimmt hat. Das gilt also ebenfalls für Sie: Weil Sie an der Versammlung nicht teilnahmen, konnten Sie auch nicht zustimmen.
Wichtig: Einen Beschluss der Versammlung muss man innert eines Monats seit Kenntnisnahme beim Gericht anfechten. Mit Erfolg bestritten werden können aber in der Regel nur Beschlüsse, die formal nicht richtig zustande gekommen sind. Oder Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder das Stockwerkeigentümerreglement verstossen.
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