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02.06.2020
Nein. Eine Geldstrafe wird nach zehn Jahren von Amtes wegen aus dem Strafregister gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich. Im Privatauszug erscheint das Urteil aber nicht mehr, sofern Sie sich während der Probezeit bewährt haben.
Gut zu wissen: Geldstrafen werden immer im Strafregister eingetragen. Für Bussen gilt dies hingegen nur dann, wenn sie 5000 Franken übersteigen.
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