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20.10.2021
Ja.Nettoshop.ch gewährt laut den eigenen Vertragsbedingungen ein 14-tätiges Rückgaberecht. Grundsätzlich gilt aber: Gekauft ist gekauft. Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei den sogenannten Haustürgeschäften. Bei einer Internetbestellung handelt es sich aber nicht um ein Haustürgeschäft. Ein Käufer kann daher nur vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm der Verkäufer wie in Ihrem Fall beim Vertragsabschluss ein Rücktrittsrecht zugesichert hat. Er ist also auf dessen Entgegenkommen angewiesen.
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Lieber bei der kulanten Konkurrenz aus dem Ausland einkaufen
Aufgrund der sehr kundenunfreundlichen Konditionen vieler Schweizer Händler (Rückgabe nur eingeschränkt möglich bzw. mit Abschlag z. B. von mindestens 10%), Versand auf Risiko der Kunden, hohe Versandgebühren, Mindermengenzuschläge etc. kaufe ich lieber beim grossen Versandhändler Amazon.de ein. Rückgabe ist problemlos und kostenlos möglich, Bestellungen sind ab 39 EUR versandkostenfrei, der Kundendienst ist sehr kulant und oft ist der Preis deutlich niedriger. Und seitdem, unter Druck des Schweizer Handels, die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Versandhändler eingeführt wurde, kann ich problemlos bestellen, ohne mich mit irgendwelchen Zoll- und Bearbeitungsgebühren bei der Einfuhr rumschlagen zu müssen -- der Kauf im Ausland ist damit für mich als Kunden noch attraktiver geworden. Solange der CH-Handel hier nicht kundenfreundlicher wird, sind alle Klagen über die Konkurrenz nur die Konsequenz eines schlechten Services.