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21.07.2020
Ja. Der Bezug der AHV-Rente kann um mindestens 1 Jahr und um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden. Während der minimalen Aufschubzeit von 1 Jahr können Sie den Aufschub jederzeit widerrufen. Die 1-Jahres-Frist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den 65. Geburtstag (bei Männern) bzw. auf den 64. Geburtstag (bei Frauen) folgt.
Wenn sie den Rentenaufschub jetzt widerrufen, wird Ihnen Ihre seit Juni 2015 aufgelaufene AHV-Altersrente ohne Zins und Zuschlag nachbezahlt.
Tipp: Auf www.ktipp.ch/Service/Rechner können Sie herausfinden, wie sich ein Aufschub der AHV-Rente auf Ihre Situation auswirkt. Den Rechner finden Sie unter «AHV: Lohnt sich ein Aufschub?»
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