Ja. Grundsätzlich gilt zwar: Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Aber: Führen Vermieter und Mieter das Mietverhältnis nach dem ursprünglichen Mietende stillschweigend fort, wird laut Gesetz aus dem befristeten ein unbefristeter Mietvertrag.
Das bedeutet: Falls in Ihrem Fall keine speziellen Kündigungsfristen und -termine vereinbart wurden, können Sie die Mietwohnung mit einer Frist von drei Monaten auf die jeweils ortsüblichen Termine kündigen.
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