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Ja. Aber falls Ihre Freundin nach Erhalt des Zahlungsbefehls innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erhebt, war die Mühe umsonst. Denn das Betreibungsverfahren könnten Sie nur erfolgreich fortsetzen, wenn Sie einen schriftlichen Vertrag vorweisen könnten, aus dem die Höhe der Schuld hervorgeht. Daran fehlt es aber. Deshalb müssten Sie die Forderung bei der Schlichtungsstelle einklagen – und, falls keine Einigung zustande kommt, beim erstinstanzlichen Gericht. Tipp: Schliessen Sie Darlehensverträge auch unter Freunden immer schriftlich ab. Ein Vertragsmuster finden Sie im Internet auf www.ktipp.ch.
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