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22.09.2021
Nein. Ihr Arbeitgeber musste Sie zwar gegen Arbeits- und Freizeitunfälle versichern. Das ist obligatorisch, wenn jemand mit einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche angestellt ist. Das bedeutet: Sie hätten die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren können. Da Sie das aber nicht getan haben, können Sie die zu viel bezahlten Prämien rückwirkend nicht mehr zurückfordern. Die Krankenkassen müssen die Prämie erst auf schriftlichen Antrag des Versicherten und ab dem Folgemonat reduzieren.
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