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Nein. Sie sind darauf angewiesen, dass Ihre Geschwister Ihnen freiwillig entgegenkommen und Ihre Arbeit entsprechend honorieren.
Einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Entschädigung hätten Sie nur dann, wenn Sie mit Ihrer Mutter zusammengelebt hätten. Oder wenn Ihre Mutter Ihnen in einem Vertrag oder in einem Testament eine Entschädigung für Ihre Dienste zugesprochen hätte.
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