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16.06.2020
Ja. Grundsätzlich müssen zwar alle Beteiligten einverstanden sein, wenn ein Erbvertrag abgeändert werden soll. Und es ist eine erneute notarielle Beurkundung erforderlich. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist jedoch eine einseitige Anordnung. Diese können Sie auch ohne das Einverständnis Ihres Mannes und ohne erneute notarielle Beurkundung in einem Testament widerrufen und gleichzeitig einen neuen Willensvollstrecker einsetzen.
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