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K-Tipp 15/2021
21.09.2021
Letzte Aktualisierung:
22.09.2021
22.09.2021
Ja. Sie oder eine Ihnen nahestehende Person können sich an die Erwachsenenschutzbehörde wenden. Das ist immer möglich, wenn man mit der Amtsausführung des Beistands nicht einverstanden ist. Sie können von der Behörde verlangen, dass sie Ihrem Beistand die Anweisung gibt, das Geld für ein neues Bett zu bewilligen.
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