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18.06.2020
Nein. Sie können nur die AHV-Beiträge einzahlen, die die Ausgleichskasse aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen für Sie festlegt. Massgebend ist bei Angestellten der aktuelle Lohn, bei Selbständigerwerbenden das jeweilige Einkommen.
Allenfalls ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse möglich. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, ob und in welcher Höhe das möglich ist.
Tipp: Wollen Sie Ihre finanzielle Situation für die Zeit nach der Pensionierung verbessern, können Sie dies auch über die steuerbegünstigte Säule 3a tun.
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