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16.06.2020
Ja. Sie können in Ihrem Testament ohne Weiteres mehrere Willensvollstrecker einsetzen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn bestimmte Aufgaben besonderes Fachwissen erfordern. Ebenfalls möglich: Einen oder mehrere Ersatz-Willensvollstrecker vorsehen für den Fall, dass der eigentliche Favorit Sie nicht überlebt oder das Amt nicht annehmen will. Denn wer als Willensvollstrecker eingesetzt wurde, kann das Mandat auch ablehnen.
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