Nein. Gemäss Bundesgericht kann eine in einen Verkehrsunfall verwickelte Person, die lediglich einen Sachschaden erlitten hat, ihren Schadenersatz nicht innerhalb des Strafverfahrens geltend machen. Sie können Ihren Schadenersatz aber direkt beim Unfallverursacher oder bei dessen Autohaftpflichtversicherung einfordern.
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