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17.06.2020
Nein. Wenn eine Wohnung einen schweren Mangel aufweist, kann der Mieter nur dann fristlos kündigen, wenn der Vermieter den Mangel nicht innert einer angemessenen Frist beseitigt hat. Ihr Vermieter wurde aber umgehend aktiv. Der Umstand, dass die erforderlichen Arbeiten nicht von heute auf morgen erledigt werden können, rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Da Sie nicht schuld sind am Wasserschaden, können Sie aber verlangen, dass der Vermieter den Mietzins für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen reduziert.
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