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K-Tipp 04/2021
23.02.2021
Ja. Grundsätzlich können Erben jederzeit die Erbteilung und somit die Auszahlung ihres Erbteils verlangen. Falls die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht damit einverstanden sind, können Sie beim Gericht eine Klage auf Teilung einreichen.
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