Inhalt
Ja. Wer seinen Vor- oder Nachnamen ändern möchte, kann bei der Regierung des Wohnkantons ein Gesuch auf Namensänderung stellen. Dafür braucht es «achtenswerte Gründe». Das heisst: Eine Namensänderung wird nur bewilligt, wenn der bisherige Name mit offensichtlichen Nachteilen oder zumindest mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Ein Gesuch auf Namensänderung sollte daher gut begründet und belegt werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden