Inhalt
23.04.2020
Ja. Sie können mit dem Eigentümer des Hauses ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Verkauft er das Haus, können Sie Ihr Vorkaufsrecht ausüben und so das Haus kaufen. Ein Vorkaufsvertrag muss notariell beurkundet werden. Ausnahme: Wird kein Kaufpreis vereinbart, genügt ein schriftlicher Vertrag. Ohne Kaufpreis im Vertrag müssten Sie für das Haus so viel zahlen wie ein anderer Kaufinteressent.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden