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K-Tipp 06/2020
24.03.2020
Nein. Wer eine Klausel unterschreibt, wonach sich die Parteien «per Saldo aller Ansprüche als auseinandergesetzt erklären», kann nachher keine Forderungen mehr geltend machen. Das ist der Sinn einer solchen Vereinbarung. Der Streit soll damit endgültig erledigt werden.
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