Inhalt
17.06.2020
Ja. Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zur ordentlichen Pensionierung möglich. Sie dürfen also noch den vollen Betrag überweisen und die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt der Höchstbetrag zurzeit 6826 Franken. Wer keine Pensionskasse hat, kann bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 34 128 Franken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden