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16.06.2020
Nein. Ist im Vertrag eine schriftliche Kündigung vereinbart, müssen Sie die Kündigung eigenhändig unterzeichnen. Das ist nur auf Papier möglich, nicht in einem E-Mail. Sie müssen die Kündigung Ihrem Arbeitgeber daher noch einmal in schriftlicher Form schicken. Die Kündigungsfrist läuft ab Erhalt des Schreibens.
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich generell, die Kündigung per Einschreiben zu versenden und die Quittung aufzubewahren. Alternativ kann die Kündigung auch persönlich dem Vorgesetzten übergeben werden. Dann sollte man sich aber den Erhalt der Kündigung mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen.
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