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16.06.2020
Nein. Durch einen Erbenruf werden mögliche Berechtigte öffentlich durch das Amtsblatt aufgefordert, sich innert eines Jahres zu melden. Während dieser Frist darf die Behörde keinen Erbschein ausstellen. Deshalb müssen Sie sich gedulden, bis das Ergebnis des Erbenrufs bekannt ist.
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