Inhalt
Ja. Laut Gesetz kann die obligatorische Grundversicherung gekündigt werden, sobald die Kasse die neue Prämie für das folgende Jahr mitteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch wie die bisherige ist. Mit der Prämienmitteilung für das folgende Jahr muss die Krankenkasse die Versicherten auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen.
Wichtig: Die Kündigung muss bis am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Das ist dieses Jahr der Freitag, 29. November.
Gut zu wissen: Bei den Zusatzversicherungen beträgt die Kündigungsfrist oft drei oder sogar sechs Monate. Eine verkürzte Kündigungsfrist haben Versicherte nur, wenn die Kasse die Prämie auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres erhöht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden