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Kaum. Eine Abänderung der Unterhaltsbeiträge ist zwar möglich, wenn sich die finanziellen Verhältnisse dauernd verändern. Die Lohneinbusse muss jedoch erheblich sein. Das wäre laut der Gerichtspraxis bei einer Reduktion eines sehr guten Einkommens um 10 Prozent noch nicht der Fall. Bei knappen finanziellen Verhältnissen wird eine Veränderung von 10 Prozent aber in der Regel als erheblich eingestuft.
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