Inhalt
K-Tipp 08/2023
25.04.2023
Nein. Das Betreibungsamt darf Schuldnern während des Militär-, Zivil- oder Schutzdienstes keine Zahlungsbefehle zustellen. Bei einer Dienstdauer ab 30 Tagen gilt dieser sogenannte Rechtsstillstand zwei Wochen über das Dienstende hinaus. Falls Sie während dieser Zeit trotzdem eine Betreibung bekommen, ist diese nicht gültig – ausser bei Alimentenschulden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden