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11.03.2020
Ja. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, geht Ihr Teil an Ihre Kinder. Aber: Ihre Gläubiger können die Ausschlagung innert sechs Monaten beim Gericht anfechten, sofern Sie deren Forderungen nicht sicherstellen.
Bei einer Anfechtung würde das Gericht eine amtliche Liquidation anordnen. Das heisst: Aus Ihrer Erbschaft würden zuerst die Forderungen der Gläubiger beglichen. Nur der Rest ginge dann an die Kinder.
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