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K-Tipp 19/2019
12.11.2019
Letzte Aktualisierung:
23.04.2020
23.04.2020
Nein. Als Stockwerkeigentümer haben Sie das Recht, an der Versammlung teilzunehmen. Dieses Recht darf keinem Eigentümer entzogen werden. Besitzen mehrere Eigentümer eine Wohnung, können alle an der Versammlung teilnehmen. Sie haben aber nur eine Stimme.
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