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Nein. Ein Barbezug von Pensionskassengeld ist nur möglich, wenn der Ehepartner zustimmt und das Auszahlungsgesuch ebenfalls unterschreibt. Zahlt eine Pensionskasse eine Freizügigkeitsleistung bar aus, ohne dass der Ehepartner unterschrieben hat, muss sie damit rechnen, dass sie die entsprechende Summe ein zweites Mal auszahlen muss. Trotzdem der Tipp: Teilen Sie der Pensionskasse Ihres Mannes sicherheitshalber mit einem eingeschriebenen Brief mit, dass Sie mit einer Barauszahlung nicht einverstanden sind, falls Ihr Mann diese beantragen sollte.
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