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16.06.2020
Nein. Erben treten als Partei in die Verträge ein, die beim Tod eines Erblassers noch andauern. Dazu gehört Ihr Mietvertrag. Der Tod des Vermieters ändert an Ihrer Rechtsposition nichts.
Das heisst: Der Sohn Ihres verstorbenen Wohnungsvermieters muss sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine und -fristen halten.
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