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Gesundheitstipp 02/2024
21.02.2024
Letzte Aktualisierung:
22.02.2024
22.02.2024
Ja. Sie sind weiterhin bei der CSS grundversichert, da Ihre Kündigung dort bis am 30. November nicht eingetroffen ist. Die ÖKK muss jedoch für den Ihnen entstandenen Schaden geradestehen und eine allfällige Differenz bei den Prämien übernehmen.
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