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16.06.2020
Ja. Ihr Vermieter muss den Mietzins erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin reduzieren. Das ist bei Ihrem Nachbar Ende September 2017 der Fall, bei Ihnen erst Ende September 2018.
Immerhin: Bei einem Vertrag mit einer Mindestmietdauer darf der Mietzins vor deren Ablauf auch nicht erhöht werden.
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