Inhalt
17.06.2020
Ja. Grund Ihrer Absenz war die Tatsache, dass wegen der Erkrankung Ihrer Frau niemand kurzfristig für das Kind sorgen konnte. In solchen Fällen haben Sie laut Arbeitsgesetz einen Anspruch auf drei freie Tage. Diese Absenz ist vom Arbeitgeber zu entlöhnen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden