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K-Tipp 09/2024
07.05.2024
Ja. Die Kesb oder die Klinikleitung muss Ihrem Sohn keinen Urlaub gewähren. Aber: Sowohl Ihr Sohn als auch Angehörige können jederzeit ein Entlassungsgesuch stellen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Voraussetzungen für die fürsorgerische Unterbringung nicht mehr gegeben sind.
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