Ja. Wenn eine Erbengemeinschaft keine Einigkeit erzielt, können mehrere Mitglieder gemeinsam oder auch eines allein beim Gericht auf Teilung der Erbschaft klagen. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Beachten Sie aber: Erbteilungsklagen sind oft mit hohen Kosten für alle Beteiligten verbunden. Versuchen Sie, dies dem nicht kooperationswilligen Erben mitzuteilen. Möglicherweise gelingt es Ihnen doch noch, ihn zu einer Zusammenarbeit zu bewegen.
Buchtipp
Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker und Pflichtteile.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden