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23.04.2020
Für ein Testament muss man nicht zum Notar. Es ist gültig, wenn es vollumfänglich von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet wird. Jeder Ehepartner kann also sein eigenes Testament verfassen. Man kann es jederzeit ändern oder widerrufen, wenn sich die Verhältnisse ändern. Möchten Sie und Ihre Frau aber lieber einen für beide verbindlichen Vertrag abschliessen, müssen Sie beim Notar einen Erbvertrag unterzeichnen. Dieser kann dann nur im gegenseitigen Einverständnis geändert oder aufgehoben werden.
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