Inhalt
Ja. Sie können beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren stellen und eine Scheidungsvereinbarung einreichen. Im «Saldo»-Ratgeber finden Sie dazu einige Mustervorlagen und die nötigen Erläuterungen.
Wenn Sie den vom Gericht verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Es wird Ihnen bewilligt, wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um neben den nötigen Haushaltsausgaben auch noch Gerichtskosten zu bezahlen.
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