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Nein. Die sogenannte «eingetragene Partnerschaft» gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt. Sie und Ihr Partner haben aber die Möglichkeit, in einem Konkubinatsvertrag Vereinbarungen zu treffen. Einige Punkte, die Sie darin regeln können:
Inventar: Auflistung, was wem gehört.
Wohnverhältnisse: Aufteilung der Wohnkosten und Regelung für den Fall einer Trennung.
Hausarbeit: Aufteilung der Aufgaben und allfällige Entschädigungen.
Arbeitsentschädigung: Regelung des Lohns für den Partner, wenn er im Betrieb des anderen mitarbeitet.
Alimente: Regelung, ob im Fall einer allfälligen Trennung der eine Partner dem anderen Alimente schuldet.
Gut zu wissen: Es ist möglich, Ihren Partner in Ihrem Testament zu begünstigen. Erkundigen Sie sich ausserdem bei Ihrer Pensionskasse, ob und unter welchen Bedingungen Sie Ihren Partner begünstigen können.
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