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18.06.2020
Ja. Bis zur Heirat hat grundsätzlich Ihre Partnerin das alleinige Sorgerecht.
Falls Sie aber das Kind anerkennen, so gilt: Mit der Heirat kommt das gemeinsame Sorgerecht automatisch von Gesetzes wegen zustande. Zahlen müssen Sie dafür nichts.
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht bereits früher haben möchten, können Sie und Ihre Partnerin gleichzeitig mit der Anerkennung der Vaterschaft beim Zivilstandsamt eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterschreiben. Das Zivilstandsamt verlangt für die Entgegennahme der Erklärung eine Gebühr von 30 Franken. Es meldet die gemeinsame Erklärung der Kindesschutzbehörde.
Vor der Abgabe der Erklärung können sich Eltern übrigens von der Kindesschutzbehörde beraten lassen.
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