Ja. Zwar wird das Konkursgericht die Kosten für die Eröffnung des Konkursverfahrens dem Unternehmen auferlegen – das Geld wird es jedoch von Ihnen beziehen. Ob Sie das Geld vom konkursiten Unternehmen erhalten, hängt davon ab, ob dort noch Geld vorhanden ist. Wenn die Inhaber der Firma den Betrieb weiterführen wollen, ist es möglich, dass sie Ihre Rechnung vor der Konkurseröffnung bezahlen, damit Sie das Konkursbegehren zurückziehen. Dann würde auch der grösste Teil des Vorschusses vom Gericht zurückerstattet.