Das Geld lag im Tresorfach Ihrer Partnerin. Daher geht das Konkurs­amt davon aus, dass das Geld ihr gehörte. Es muss Ihnen aber eine Frist von 20 Tagen setzen, innert der Sie mit einer Klage Ihr Eigentum am Geld geltend machen können. Zuständig für die Klage ist das Gericht am Ort, an dem der Konkurs eröffnet wurde. Verzichten Sie auf eine Klage, bleibt das Geld in der Konkursmasse.