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18.06.2020
Nein. Kündigt der Arbeitgeber und wird der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, verlängert sich die Kündigungsfrist und damit die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Haben die Parteien einen Aufhebungsvertrag geschlossen, gibt es zwar grundsätzlich keine Verlängerung.
Gemäss Gerichtspraxis kann sich das Arbeitsverhältnis – trotz Aufhebungsvertrag – aber dennoch verlängern, wenn der Arbeitnehmer nur unterschrieben hat, weil der Arbeitgeber ihn erheblich unter Druck setzte. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Ihr Arbeitsvertrag endet daher wie vereinbart Ende Juni.
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