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Nein. Die Krankenkasse zahlt nur Behandlungskosten, also die im Ausland angefallenen Arzt- und Spitalkosten. Sie vergütet in der Regel maximal das Doppelte dessen, was die Behandlung beim Arzt oder auf der allgemeinen Abteilung im Spital des Wohnkantons gekostet hätte. Ihre Mehrkosten für Flug und Hotel müsste allenfalls eine von Ihnen abgeschlossene Reiseversicherung übernehmen.
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